Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) für das Ferienhaus Wurmb
Mietvereinbarung
Zwischen dem Gast (Mieter) und dem Vermieter – Theo Wurmb – im folgenden Vermieter genannt, wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über das Ferienhaus Wurmb geschlossen, der folgende Vereinbarungen beinhaltet:
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die kurzzeitige mietweise Überlassung des Ferienhauses Wurmb zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
- Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienobjektes, sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Vertragsabschluss, Vertragspartner
- Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast (Mieter) dem Vermieter den Abschluss eines Vermietungsvertrages verbindlich an.
- Die Buchungsanfrage soll grundsätzlich per Mail oder schriftlich, kann aber auch im Einzelfall mündlich oder fernmündlich in Verbindung mit einer E-Mail Bestätigung vorgenommen werden.
- Sie erfolgt durch den Mieter auch für alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Mieter auch einsteht.
- Der Mietvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Dies erfolgt meist per Mail, im Ausnahmefall, wenn kein Internet vorhanden ist, schriftlich oder telefonisch.
- Erklärt der Vermieter im Nachhinein, dass er die Anmeldung nicht annehmen kann, kommt kein Mietvertrag zustande.
Anzahl Personen
Das Mietobjekt darf höchstens von den Personen genutzt werden, die im Mietvertrag vereinbart sind.
Preise, Nebenkosten
- Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen.
- Nebenkosten für Endreinigung sowie für Handtücher fallen nicht an.
Zahlung, Fälligkeit des Mietpreises
Wir bitten unsere Gäste/Mieter am Anreisetag, nach Besichtigung des Ferienhauses den gesamten Mietpreis in bar an den Vermieter zu bezahlen. Vorauszahlungen sind nicht notwendig.
Allgemeines
- Der Mieter hat sämtliche Angaben zu erbringen, die für den Vertrag notwendig sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar, sowie die Außenanlagen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm oder Mitreisenden schuldhaft oder versehentlich verursachten Schäden zu ersetzen. Schäden am Mietobjekt oder eventuelle Beanstandungen, insbesondere bei der Anreise, sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen dazu beizutragen, den Schaden möglichst gering zu halten. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
- Bei Zuwiderhandlung einer der Vorschriften dieser AGB behält sich der Vermittler rechtliche Schritte vor. Im Falle der vorzeitigen Abreise wird der gesamte Reisepreis nicht erstattet.
- In unserer Ferienunterkunft ist das Rauchen nicht gestattet. Eventuelle Schäden trägt der Gast.
- Rauchen ist außerhalb unseres Ferienhauses unter Beachtung vom Brandschutz erlaubt.
An- und Abreise
- Anreise: täglich ab 14.00 Uhr möglich, wünschen Sie eine andere Anreisezeit, dann setzen Sie sich bitte mit dem Vermieter in Verbindung.
- Abreise: am Abreisetag bis 10.00 Uhr, Ausnahmen bitte mit Vermieter abstimmen.
- Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort nach Einweisung und Besichtigung des Ferienhauses.
Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach dem Inhalt des Mietvertrages. Änderungen sind vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
Reklamationen
Reklamationen müssen unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Sollte das Problem nicht in einer angemessenen Frist vor Ort gelöst werden, müssen entsprechende Ansprüche innerhalb der in dieser AGB genannten Frist gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Für Lärmbelästigungen jeder Art, die nicht durch die Hausverwaltung verursacht sind und auf die kein Einfluss ausgeübt werden kann, übernehmen wir keine Haftung und erfüllen keine Regressforderungen. Etwaige Personenschäden in der Beherbergungsstätte und dem dazu gehörenden Grundstück regelt die Allgemeine Haftpflichtversicherung des Vermieters.
Rücktritt
- Der Mieter kann jederzeit vor Antritt der Reise vom Mietvertrag zurücktreten.
- Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail reicht nicht aus.
- Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz zu zahlen.
- Im Falle eines Rücktritts oder nicht Belegung des Mietobjektes durch den Mieter werden Rücktrittsgebühren gemäß § 651i BGB, mindestens in Höhe der nachstehend aufgeführten pauschalierten Rücktrittsgebühr erhoben.
Pauschalierte Rücktrittsgebühr:
8 Wochen vor Anreisetermin: 20% des Gesamtbetrages
4 Wochen vor Anreisetermin: 50% des Gesamtbetrages
1 Woche vor Anreisetermin: 80% des Gesamtbetrages
am Tag bei Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.
Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter, eine E-Mail allein genügt nicht. Ist das nicht der Fall, wird der Gesamtmietpreis fällig. Kann das Mietobjekt zu den gleichen Konditionen weitervermietet werden, werden lediglich 10% an Stornogebühr berechnet. Für die vorzeitige Abreise gibt es keinesfalls eine Geldrückgabe.
Haftung
- Die Haftung für Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
- Für alle durch die mitgebrachten Hunde verursachten Schäden haftet ausschließlich der Mieter.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
- Die vertraglichen Ansprüche wegen Mängeln nach den §§ 651 c bis 651 f BGB (Abhilfe/Selbstvornahme, Minderung des Preises, Schadensersatz und Kündigung) hat der Gast innerhalb eines Monats, gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Vermietungsendes folgenden Tag ab, geltend zu machen. Fällt der letzte Tag dieser Frist auf einen Sonntag, Feiertag oder Sonnabend, endet die Frist am nächsten Werktag. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Gast ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
- Die Ansprüche verjähren in einem Jahr gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vor-gesehenen Vermietungsendes folgenden Tag. Für den Ablauf der Frist gilt Absatz 1 (Satz 1).
Datenschutz
Unseren Datenschutz finden Sie unter unserer Datenschutzerklärung.
Gerichtsstand:
Klagen gegen den Vermieter sind an dessen jeweiligem Wohnsitz zu erheben.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
Vermieter
Herr Theo Wurmb, Unter dem Dorfe 4, 07429 Döschnitz
Stand: 07/2022